Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen
(Pflicht-)Information gem. § 5b Abs. 3 UWG
Eine Bewertung auf Google kann von jedem mit einem Google-Konto abgegeben werden. Allerdings wird der Name auf der „Über mich“-Seite angezeigt, sodass eine anonyme Bewertung nicht möglich ist. Das Mindestalter für die Nutzung eines Google-Kontos liegt bei 16 Jahren. Zudem ist es wichtig, dass es einen tatsächlichen Kundenkontakt gibt, um eine Bewertung abzugeben.
Ich versichere, dass ich im Falle einer Verdachtslage bezüglich „unechter“ Bewertungen, die auf Google angezeigt werden, unverzüglich handeln werde. Dabei werde ich den Plattformbetreiber informieren und um eine Prüfung bzw. Löschung der besagten Bewertung bitten. Zur Überprüfung gleiche ich immer den Namen der bewertenden Person ab und sichere somit die Validität der Bewertungen.
André Schau