Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen

(Pflicht-)Information gem. § 5b Abs. 3 UWG

Eine Bewer­tung auf Goog­le kann von jedem mit einem Goog­le-Kon­to abge­ge­ben wer­den. Aller­dings wird der Name auf der „Über mich“-Seite ange­zeigt, sodass eine anony­me Bewer­tung nicht mög­lich ist. Das Min­dest­al­ter für die Nut­zung eines Goog­le-Kon­tos liegt bei 16 Jah­ren. Zudem ist es wich­tig, dass es einen tat­säch­li­chen Kun­den­kon­takt gibt, um eine Bewer­tung abzu­ge­ben.

Ich ver­si­che­re, dass ich im Fal­le einer Ver­dachts­la­ge bezüg­lich „unech­ter“ Bewer­tun­gen, die auf Goog­le  ange­zeigt wer­den, unver­züg­lich han­deln wer­de. Dabei wer­de ich den Platt­form­be­trei­ber infor­mie­ren und um eine Prü­fung bzw. Löschung der besag­ten Bewer­tung bit­ten. Zur Über­prü­fung glei­che ich immer den Namen der bewer­ten­den Per­son ab und siche­re somit die Vali­di­tät der Bewer­tun­gen.

André Schau