Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen

(Pflicht-)Information gem. § 5b Abs. 3 UWG

Eine Bewertung auf Google kann von jedem mit einem Google-Konto abgegeben werden. Aller­dings wird der Name auf der „Über mich“-Seite angezeigt, sodass eine anonyme Bewertung nicht möglich ist. Das Mindest­alter für die Nutzung eines Google-Kontos liegt bei 16 Jahren. Zudem ist es wichtig, dass es einen tatsäch­lichen Kunden­kontakt gibt, um eine Bewertung abzugeben.

Ich versi­chere, dass ich im Falle einer Verdachtslage bezüglich „unechter“ Bewer­tungen, die auf Google  angezeigt werden, unver­züglich handeln werde. Dabei werde ich den Platt­form­be­treiber infor­mieren und um eine Prüfung bzw. Löschung der besagten Bewertung bitten. Zur Überprüfung gleiche ich immer den Namen der bewer­tenden Person ab und sichere somit die Validität der Bewer­tungen.

André Schau